Schlaraffia
Castrum Bonnense (193)
 

Prima-Vista-Orden II. und I. Klasse

 

Urkunde

 

So ist ausgefertigt zu der das hohe großmechtige Florestanreych Castrum Bonnense auff den achtzigsten Tag der Geburt des Mitbegründers des Reyches, des fürtrefflichen Ritters, seyner erhabenen Herrlichkeyt des Großursippen, Ursippen, Erzschlaraffen, Erbschlaraffen, des Oberschlaraffen der Kunst, des Fürsten

Prima Vista des Neugeborenen

geschehenen Stiftung des Hausordens

Prima Vista vom Edlen Spiel

Item durch dieses Ordens Stiftung gibt das Reych Castrum Bonnense kund und zu wissen seyn Verehrung für Prima Vista, den nimmer müden Schlaraffen, den allzeyt gütigen Freund, den hervorragenden Interpreten der edelsten Musika, den Gründer und Wiederbegründer des Reyches, in Sonderheit aber den vor allen selbstlosen Spieler des schlaraffischen Spiels, auff daß bewahret werde und erklingen möge seyn Name für alle Zeyt in gar hellem Klang durch das ganze Uhuversum.

An seine erhabene Herrlichkeit, den Fürst Prima Vista, richtet das Reych die Bitte, daß er möge tragen den

Großorden am Bande

und daß er möge als Ahnherr des Ordens als erster dem Ordenskapitel präsidieren, das umfasset des Reyches Würdenträger.

Wissen um den humorvollen Sinn aller Orden in Schlaraffia, wird bestimmt,

 –  daß zum ersten der Großorden nur getragen werden kann von eynem derer des Reyches Castrum Bonnense Sassen alleyn und ihm verliehen wird für die Zeyt seines Lebens und also lang er bleibet Sasse des Reyches Castrum Bonnense und er nit verlässet das Reych uns seyne Gemarkung, widrigenfalls er den Orden zurück geben muß an den Thron.

 –  Daß zum zweyten der Orden verliehen wird in erster und zweyter Klasse, und daß damit auch können ausgezeichnet werden anderer Reyche Ritter.

 –  Daß zum dritten nur kann verliehen werden der Orden Prima-Vista vom edlen Spiel der ersten und zweyten Klasse an solche Ritter, so sich haben erworben ein hoch Verdienst um des schlaraffischen Spiels Reinheit, um des Reychs Harmonie und des Uhuversums, item in der schlaraffischen Ideale Pflegschaft, und daß nach solchen Ritters Heimritt gen Ahalla der Orden zurück fallet an das Reych.

 – Daß zum vierten der Orden Prima-Vista vom edlen Spiel erster Klasse zur gleichen Zeyt nur kann getragen werden von zehn Rittern und der zweyten Klasse von derer Schlaraffen fünfundzwanzig an der Zahl zur gleichen Zeyt im ganzen Uhuversum.

 – Und daß zum fünften alle die Träger des Ordens haben das Zeychen ihres Namens eingetragen in das goldene Ehrenbuch des hohen Reyches Castrum Bonnense.

 

Also ist dekretieret von des hohen Reyches Castrum Bonnense geheimen Oberschlaraffentat anno Uhu 91 am 11. des Hornung, an dem Tage, so zum achtzigsten Male sich jähret des Fürsten Prima Vista Geburtstag.