C'est-si-Bon(n)-Orden
1.
Der "C'est si Bon(n) Orden" wird ausdrücklich an Ritter des Reyches Castrum Bonnense verliehen.
2.
Über die Verleihung befindet das Oberschlaraffat gemeinsam mit dem Ordenskapitel und dem Großmeister des Ordens.
3.
Der Orden wird verliehen für herausragende schlaraffische Tugenden und besondere Beiträge zur Bereicherung des schlaraffischen Spiel.
4.
Der Orden wird ausschließlich an Ritter verliehen, die zu keiner Zeit im Reych Castrum Bonnense oder in einem anderen Reych eine Wahlwürde bekleidet haben oder sie derzeit bekleiden. Das Gleiche gilt auch für den Großmeister des Ordens.
5.
Die Höchstzahl der Ordensritter darf nicht höher als zehn Ritter zu gleicher Zeit betragen. Weitere Verleihungen dürfen erst nach Freiwerden von Orden erfolgen.
6.
Die Inhaber des Ordens führen den Titel "Ritter des C'est si Bon(n) Ordens". Der Titel ist in die Stammrolle aufzunehmen. Im Vademecum des Reyches sind sie besonders zu führen.
7.
Der Großmeister des Ordens wird gemeinsam vom Oberschlaraffat, dem Ordenskapitel und den Ordensrittern mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Seine Wahl gilt auf Lebenszeit. Sie kann durch freiwilligen Verzicht beendet werden. Der Titel des Großmeisteres ist in die Stammrolle und das Vademecum aufzunehmen. Besondere Abzeichen über den normalen Orden hinaus trägt er nicht.
8.
Wird ein Ordensritter in eine Wahlwürde gewählt, so verbleibt er Ordensritter und trägt den Orden auch fürderhin.
9.
Diese Statuten bedürfen nicht der Genehmigung durch den Allschlaraffenrat. Der Grundgedanke, dass Wahlwürdenträger und ehemalige Wahlwürdenträger unabhängig von der Dauer ihrer Amtszeit den Orden nicht erhalten dürfen, ist vom Allschlaraffenrat als eine neue Variante im schlaraffischen Spiel zustimmend begrüßt worden.